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Sechs Phasen der Konflikt­bearbeitung

Für die gemeinsame Lösung von Konflikten hat sich das Mediationsverfahren bewährt, das die Parteien in sechs Phasen auf dem Weg zu einer Lösung unterstützt.

Phase 1: Erstgespräch, Einführung, Arbeitsbündnis

In einem ersten Gespräch werden wir mit Ihnen Fragen rund um das Verfahren klären. Namentlich

  • dass Sie Ihren Konflikt in einem aussergerichtlichen, kooperativen Verfahren regeln wollen,
  • welche Rahmenbedingungen Sie sich für dieses Verfahren geben und
  • wen Sie als Mediator*innen zu welchem Honorar engagieren.


Diese Eckpunkte werden in einem Arbeitsbündnis festgehalten.


In dieser ersten Phase geht es noch nicht um den Inhalt Ihres Konflikts, sondern «nur» um den Weg zu dessen Lösung.

Phase 2: Themensammlung

In der Phase 1 haben Sie sich über den Weg zur Lösung geeinigt, nun geht es zur Sache. Jede Partei legt ihre Sichtweise des Konflikts dar, möglichst ohne auf die Schilderung der anderen Partei(en) einzugehen.


Im Anschluss daran wird eine Liste der Themen erarbeitet, die besprochen und geregelt werden sollen. Liegt die Liste vor, legen Sie gemeinsam fest, in welcher Reihenfolge Sie die Themen in der nächsten Phase bearbeiten wollen.

Phase 3: Interessenklärung

Die Phase 3 ist das Kernstück der Konfliktbearbeitung. Es geht nun darum zu erforschen, welche Interessen, Anliegen und Bedürfnisse Sie und die andere(n) Parteie(n) in Bezug auf die zuvor erarbeiteten Themen haben.


Für jedes Thema wird wiederum eine Liste der Interessen und Anliegen erstellt.

Phase 4: Kreative Optionensuche

Sind die Anliegen, Interessen und Bedürfnisse der Parteien geklärt, kann auf deren Basis die Suche nach möglichen Lösungen beginnen. Es hat sich dabei bewährt, dass Sie Ihrer Phantasie freien Lauf lassen, um so eine möglichst breite Palette von Lösungsoptionen zu erhalten. D.h. auch, dass die Optionen in dieser Phase nicht bewertet werden. Ob sie im Einzelnen realistisch sind oder nicht, spielt ebenfalls keine Rolle.


Am Ende dieser Phase liegt eine Liste mit vielen Lösungsoptionen vor, die als Grundlage für die nächste Phase dient.

Phase 5: Bewertung und Kombination der Optionen

Die in der Phase 4 gesammelten Optionen werden nun auf die Erfüllung der Interessen der Parteien überprüft und jene Optionen ausgewählt, die weiterbearbeitet werden sollen. Die gewählten Optionen können ergänzt, konkretisiert und kombiniert werden, damit möglichst alle Bedürfnisse der Parteien abgedeckt werden können.


Ziel der Phase 5 ist es, das Grundgerüst Ihrer Lösung zu entwickeln, auf dessen Basis eine bindende Vereinbarung aufgesetzt werden kann.

Phase 6: Vereinbarung über die erarbeitete Lösung und Abschluss

Zum Schluss kommt die Formulierung einer bindenden Vereinbarung, die die in Phase 5 in den Grundzügen erarbeitete Lösung festhält. In dieser Phase ist es auch angebracht, die erarbeitete Lösung in rechtlicher Hinsicht prüfen zu lassen. Namentlich in Erbschafts- und Familienangelegenheiten sowie öffentlich rechtlichen Streitigkeiten oder in Arbeitsverhältnissen bestehen zahlreiche gesetzliche Schranken, die es zu berücksichtigen gilt.


Sind alle evtl. noch vorhandenen Fragen geklärt und in die Vereinbarung über die gemeinsame Lösung eingeflossen, wird die Vereinbarung von den Parteien unterzeichnet.

Treppe der Einigungen

Im Verlauf der sechs Phasen, werden Sie sich immer wieder über Grundlagen für die weitere Arbeit einigen: Vom Entschluss, Ihren Konflikt gemeinsam in einer Mediation lösen zu wollen, gefolgt vom Arbeitsbündnis, der Priorisierung der Regelungspunkte bis zur Auswahl der Optionen. Jede Einigung ist eine Stufe in der Treppe der Teileinigungen, die die Lösungsfindung am Ende der Mediation erleichtert.