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Raum für gemeinsame Lösung

In der Mediation behalten Sie als Parteien die Kontrolle über den Konflikt und dessen Lösung. Als Mediatoren stellen wir ein Verfahren und Methoden zur Verfügung, die den Parteien den Weg zur Lösung ebnen.



Entsprechend dieser Leitlinie sind unsere Grundsätze:

  • Das Verfahren beruht auf Freiwilligkeit; ein Abbruch ist jederzeit möglich.
  • Es muss bei allen Beteiligten ein Einigungswille vorhanden sein.
  • Die Beteiligten sind bereit, ergebnisoffen in den Prozess zu starten.
  • Transparenz: Sie sind bereit mit «offenen Karten» zu spielen.
  • Als Gegenstück zur Transparenz unterliegt alles, was im Rahmen des Verfahrens geäussert wird, der Vertraulichkeit und darf später nicht gegen eine andere Partei verwendet werden, insbesondere nicht vor Gericht.
  • Sie handeln eigenverantwortlich, d.h. Sie nehmen selbst am Verfahren teil.
  • Die Mediator*innen haben grundsätzlich keine Entscheidungskompetenz und führen die Beteiligten allparteilich durch das Verfahren.



Dauer und Kosten

In der Mehrzahl der Fälle führt eine Mediation in drei bis fünf Sitzungen beziehungsweise innert zwei bis drei Monaten zu einer gemeinsamen Lösung. Eine Sitzung dauert 2 bis 3 Stunden. Auf Wunsch sind auch halbe oder ganze Sitzungstage möglich.


Das Honorar hängt von der Dauer des Verfahrens ab. Unser Ansatz für Co-Mediationen beträgt CHF 350 bis 700 pro Stunde (exkl. MWST), je nach Konstellation, Anzahl der Parteien, Streitwert und Konfliktdauer. Das Honorar wird mit Ihnen zu Beginn des Verfahrens vereinbart und im Arbeitsbündnis festgehalten. Bei Fragen zum Honorar stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Geheimhaltungspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht

Mediator*innen unterliegen der vertraglichen Geheimhaltungspflicht. In einem allfälligen Gerichtsverfahren steht ihnen das Zeugnisverweigerungsrech zu für sämtliche Informationen, von denen sie aus einem Mediationsverfahren Kenntnis erlangen.